Ministerpräsidentin Schwesig unterstützt eine Initiative im Landtag, die Verbreitung von nationalsozialistischem und antisemitischem Gedankengut ausdrücklich in der Landesverfassung zu verbieten.
Mecklenburg-Vorpommern will die Verbreitung von nationalsozialistischem und antisemitischem Gedankengut ausdrücklich als verfassungswidrig erklären. Einen entsprechenden Antrag zur Ergänzung der Landesverfassung brachten am Mittwoch die Fraktionen von SPD, CDU, Linken, Grünen und FDP in den Landtag in Schwerin ein.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) unterstützt die Initiative: Dass in der Ergänzung der Staatszielbestimmung nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut in einem Atemzug genannt würden, entspräche der Situation im Land. “Wir erleben seit Jahren einen Anstieg antisemitischer Straftaten. Von den 115 antisemitischen Straftaten im vergangenen Jahr hatten 90 einen rechtsextremen Hintergrund”, so Schwesig.
Bisher erklärt der betreffende Absatz in der Landesverfassung Handlungen, die darauf gerichtet sind, “rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten” für verfassungswidrig. Weiter soll es dort künftig heißen: “Es ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jeder und jedes Einzelnen, diesen entschieden entgegenzutreten.” Neu eingefügt werden soll ein dritter Absatz, mit dem sich das Land zum Schutz und zur Förderung von jüdischem Leben und jüdischer Kultur bekennt. Die geplanten Verfassungsänderungen werden nun zunächst im Rechtsausschuss des Landtags beraten.