Es ist Bayerns kompliziertester Feiertag: Ob am 15. August frei ist oder gearbeitet wird, entscheidet sich alle zehn Jahre neu durch die amtliche Zählung der Einwohner in den über 2.000 Gemeinden. Was sich 2025 ändert.
Sechs Gemeinden in Bayern dürfen sich am 15. August freuen, zwei haben Pech: In Baiersdorf, Marktrodach, Memmingerberg, Oettingen in Bayern, Schwebheim und Weisendorf ist Mariä Himmelfahrt in diesem Jahr anders als bisher ein gesetzlicher Feiertag. Marktschorgast und Seßlach hingegen verlieren diesen Status. Wer dort wohnt, muss am 15. August zur Arbeit. Das teilte das bayerische Landesamt für Statistik am Montag in Fürth mit.
Der Grund für die Änderung hat mit dem Zensus 2022 zu tun, also der etwa alle zehn Jahre stattfindenden großen Bevölkerungszählung. Diese für die genannten Gemeinden eine Veränderung in deren konfessioneller Einwohnerstruktur ergeben, wie die Statistiker festgestellt haben. Der Feiertag gilt nach einem bayerischen Gesetz nur in Orten, in denen mehr katholische als evangelische Personen ihren Hauptwohnsitz haben. In der Summe ist dies in diesem Jahr in 1.708 von 2.056 Gemeinden der Fall.
In Schwaben, Ober- und Niederbayern, der Oberpfalz sowie Unterfranken ist Mariä Himmelfahrt fast flächendeckend gesetzlicher Feiertag. Im nach wie vor stark protestantisch geprägten Mittel- und Oberfranken sieht das ganz anders aus. Außer in Teilen Bayerns ist der 15. August bundesweit nur noch im Saarland ein Tag, an dem nicht gearbeitet wird und die Geschäfte geschlossen bleiben.
Mariä Himmelfahrt zählt zu den katholischen Hochfesten. Die in der Bibel nicht beschriebene Aufnahme der Mutter Jesu in den Himmel wird in Deutschland seit dem 9. Jahrhundert gefeiert. Papst Pius XII. verkündete 1950 als bisher letztes katholisches Dogma die “leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel”. Seither machte kein Papst mehr von seiner unfehlbaren Lehrgewalt Gebrauch.
Nach katholischer Auffassung lebt die Seele nach dem Tod weiter, aber der Leib wird erst am Tag des Jüngsten Gerichts auferweckt. Die sofortige leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel gilt in diesem Zusammenhang als ein besonderes Privileg und unterstreicht die herausragende Rolle der Gottesmutter.