Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat aufgrund des Zensus 2022 eine neue Feiertagsregelung festgelegt. Danach ist in sechs Gemeinden Mariä Himmelfahrt (15. August) ab 2025 ein gesetzlicher Feiertag, weil die katholische Bevölkerung die evangelische überwiege, teilte sein Ministerium am Montag mit. Die neue Regelung gelte in Marktrodach in Oberfranken, in den mittelfränkischen Gemeinden Baiersdorf und Weisendorf, in Schwebheim in Unterfranken und im schwäbischen Memmingerberg sowie in Oettingen.
Hingegen ist der 15. August laut den amtlichen Einwohnerzahlen in den beiden oberfränkischen Gemeinden Seßlach und Marktschorgast kein Feiertag mehr. In den übrigen 2.048 Gemeinden im Freistaat bleibe es bei der bestehenden Regelung, hieß es weiter. Danach ist in 1.708 von insgesamt 2.056 bayerischen Gemeinden der 15. August ein gesetzlicher Feiertag, in 348 dagegen nicht.
Das Feiertagsgesetz legt fest, dass Mariä Himmelfahrt in Bayern in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag ist. Dies werde nur durch den Vergleich der Mitgliederzahl der katholischen und der evangelischen Kirche in der jeweiligen Gemeinde, nicht durch die absolute oder relative Mehrheit der Bevölkerung definiert.
Die katholische Kirche begeht am 15. August das Hochfest Mariä Himmelfahrt. Es ist das bedeutendste Marienfest der römisch-katholischen Kirche, das auch in der orthodoxen Kirche gefeiert wird. Einen Gedenktag für die Gottesmutter
Maria kennt das frühe Christentum bereits seit dem 5. Jahrhundert. (1501/05.05.2025)