Die Polizei in Magdeburg hat am Freitag zwei angemeldete Versammlungen verboten. Davon sei eine als pro-kurdische, die andere als pro-palästinensische Demonstration angekündigt worden, teilte die Polizeiinspektion Magdeburg am Freitag mit. Anmelder seien in beiden Fällen Privatpersonen gewesen.
Vor dem Hintergrund des terroristischen Überfalls auf Israel vom 7. Oktober sowie eines überregional bestehenden Aufrufs zu offener Gewalt gegen Juden und ihre Einrichtungen seien beide Versammlungen von der Versammlungsbehörde verboten worden, hieß es zur Begründung. Die Anmelder der pro-palästinensischen Versammlung hätten Rechtsmittel gegen das Verbot eingelegt, allerdings sei die Beschwerde vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Die Polizei werde die Verbote mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent durchsetzen, hieß es.