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Liminski hofft bei Beitragsklage auf Einsicht der Rundfunkanstalten

Weil die Bundesländer den Rundfunkbeitrag nicht erhöht haben, klagen ARD und ZDF beim Bundesverfassungsgericht. NRW-Medienminister Nathanael Liminski hofft weiter auf eine Einigung mit den Anstalten.

Der nordrhein-westfälische Medienminister Nathanael Liminski (CDU) hofft weiter auf eine Einigung mit den Rundfunkanstalten in Hinblick auf deren Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Das sagte Liminski am Dienstag bei eine Pressekonferenz in Düsseldorf. Er setze bei der Beitragsklage auf die Einsicht der Sender, so Liminski, der in Nordrhein-Westfalen auch Chef der Staatskanzlei ist.

ARD und ZDF klagen derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die Bundesländer die von der zuständigen Finanzierungskommission KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab Januar 2025 nicht umgesetzt haben. Die KEF hatte bereits im Februar eine Anhebung des Beitrags um 58 Cent auf dann 18,94 Euro im Monat festgeschrieben. Die KEF-Empfehlung ist für die Politik bindend, die Bundesländer können nur in sehr engen, vom Verfassungsgericht vorgegebenen Grenzen davon abweichen. Eine solche Entscheidung muss außerdem einstimmig erfolgen.

Im Dezember hatten die Ministerpräsidenten sich auf eine Neuregelung des Beitragsverfahrens geeinigt, die anstehende Erhöhung aber nicht umgesetzt. Schon vor der Entscheidung hatten die Sender die Klage in Karlsruhe eingereicht. Der damalige ARD-Vorsitzende Kai Gniffke hatte den Ländern vorgeworfen, sich nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zu halten.

Liminski zufolge habe die Ministerpräsidentenkonferenz im Zuge der Reformdebatte einen konkreten Vorschlag zum Bedarf in den kommenden zwei Jahren gemacht. Die Anstalten sollen demnach zur Finanzierung ihres Programms ihre Rücklagen aufbrauchen. “Parteiübergreifend sind wir der Ansicht, dass damit die Grundlage der Klage der Sender entfällt”, so Liminski weiter.

Er warnte außerdem vor einer Eskalation des Streits: “Wir müssen aufpassen, dass es kein Kräftemessen wird. Wir müssen es als gemeinsame Verantwortung annehmen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so aufzustellen, dass er zukunftsfähig ist.” Die Akzeptanz für den Beitrag und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk könne man aber nicht auf Dauer vor Gericht erstreiten, so Liminski.

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat die Staatsverträge zur Rundfunkreform und zur Beitragsfinanzierung sowie die Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags heute gebilligt. Damit die Staatsverträge in Kraft treten können, müssen alle 16 Bundesländer zustimmen.