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Landtagsfraktionen wollen automatische Läden am Sonntag zulassen

Die hessischen Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie die oppositionelle FDP-Fraktion wollen den Betrieb von „automatisierten Kleinstsupermärkten“ an Sonn- und Feiertagen erlauben. Dazu hätten die Fraktionen einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes in den Landtag eingebracht, teilten die Fraktionen in Wiesbaden am Mittwoch mit.

Das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen entspreche nicht den aktuellen Lebensumständen, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Heiko Kasseckert. Der gemeinsame Gesetzentwurf sehe vor, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen ohne Personal mit einer Größe von bis zu 120 Quadratmetern, ausschließlich mit Waren des täglichen Bedarfs, auch sonntags öffnen dürfen. Die Neuregelung berücksichtige die Interessen der Beschäftigten und den Schutz der Sonn- und Feiertage, ergänzte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Matthias Körner. Das Auffüllen von Regalen sei am Sonntag ausgeschlossen.

„Der Verweis auf den freien Sonntag als Kulturgut und Tag der seelischen Erhebung wirkt auf uns Freie Demokraten aus der Zeit gefallen“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Naas. „Der Kauf einer Tüte Milch am Sonntag ist kein Kulturbruch und dürfte wohl noch niemandem in seinem Seelenheil geschadet haben.“ Der Gesetzentwurf trage der besonderen Rolle des Sonntags Rechnung und ermögliche zugleich Fortschritt. Die FDP hatte im Februar noch einen eigenen Gesetzentwurf im Landtag vorgelegt.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage entschieden, dass die vollautomatisierten „Teo“-Läden der Firma Tegut an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen dürfen, selbst wenn dafür kein Personal notwendig ist. Das hessische Ladenöffnungsgesetz diene nicht allein dem Arbeitnehmerschutz, sondern auch dem Ziel, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen, hieß es unter anderem zur Begründung.