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Landtag weist Befürchtungen zu Datenweitergabe zurück

Der sächsische Landtag hat Befürchtungen des Flüchtlingsrats und weiterer Akteure zu mangelndem Datenschutz in einem Untersuchungsausschuss zurückgewiesen. Die betreffenden Unterlagen des Untersuchungsausschusses zu Förderverfahren für integrative Maßnahmen dürften von Ausschussmitgliedern und Mitarbeitenden ausschließlich in den Räumen der Landtagsverwaltung eingesehen werden, sagte ein Landtagssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Dresden. Die Anfertigung von Kopien, die personenbezogene Daten enthalten, sei „insoweit nicht gestattet“.

Der Sprecher sagte, ein Geheimhaltungsbeschluss verpflichte die Berechtigten darüber hinaus unter Androhung der Strafbarkeit zur Verschwiegenheit im Hinblick auf die genannten Unterlagen. Flüchtlingsrat, Kulturbüro und RAA Sachsen hatten zuvor Befürchtungen geäußert, dass in dem Untersuchungsausschuss personenbezogene Daten von mehr als 1.000 Menschen weitergegeben und in die Hände von Rechtsextremen gelangen könnten. Die betroffenen Organisationen befürchteten „eine konkrete Gefährdung benannter Personen, da die Daten über die AfD in rechte Netzwerke gelangen könnten“, erklärten sie am Donnerstag in Dresden.

Der Landtagssprecher sagte, der Ausschuss habe vom sächsischen Sozialministerium und von der sächsischen Aufbaubank Akten zu Förderverfahren nach der Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ aus dem Zeitraum 2015 bis 2023 angefordert. Er habe von beiden Behörden Akten erhalten, die personenbezogene Daten enthalten. Die Übermittlung der Akten sei noch nicht abgeschlossen.