Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Mittwoch mit den Stimmen der regierenden Ampel-Fraktionen und der Freien Wähler ein Gesetz verabschiedet, das den Ausbau der Windkraft im Land beschleunigen soll. Bis Ende 2030 sollen die vier regionalen Planungsgemeinschaften sowie der länderübergreifende Verband Region Rhein-Neckar demnach sicherstellen, dass 2,2 Prozent der rheinland-pfälzischen Landesfläche vorrangig für Windkraftanlagen reserviert werden. In einem ersten Schritt müssen bis Ende 2027 zunächst 1,4 Prozent ausgewiesen werden.
Der Bund hatte die Länder zuvor angewiesen, bis 2032 ein bestimmtes Flächenkontingent zur Entwicklung der Windenergie freizugeben. Rheinland-Pfalz will die Vorgaben somit zwei Jahre früher erfüllen. Bislang verläuft der Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz langsamer als vom Land eigentlich geplant. „Mit diesem Landeswindenergiegebietegesetz machen wir Rheinland-Pfalz zum Land der Reben, Rüben und Rotoren“, erklärte der Grünen-Abgeordnete Fabian Ehmann. Innenminister Michael Ebling (SPD) sagte, der vom Land vorgesehene Zeitplan stoße auf ausdrückliche Zustimmung der kommunalen Planungsbehörden.
Die CDU hatte eine weitere Beschleunigung der Ausweisung gefordert, die bis Ende 2027 komplett abgeschlossen sein sollte, um die Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien einhalten zu können. „Wir wollen vorankommen bei der Energiewende“, sagte der Abgeordnete Markus Wolf.
Um die Entwicklung zu beschleunigen, hatte das Land zuvor bereits rechtliche Vorgaben zum Bau von Windkraftanlagen gelockert und beispielsweise Mindestabstände zu Wohnsiedlungen verringert. Im Biosphärenreservat Pfälzerwald bleibt der Bau von Windrädern auch künftig tabu, im Bereich des Oberen Mittelrheintals sollen erweiterte Ausschlusszonen den Welterbestatus der Region sichern. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampel-Regierung sich darauf verständigt, dass Rheinland-Pfalz im Jahr 2030 rechnerisch 100 Prozent des im Land verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen beziehen soll.