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Landtag befasst sich mit RBB-Staatsvertrag

Der brandenburgische Landtag hat sich am Donnerstag in Potsdam in erster Lesung mit der Novelle des RBB-Staatsvertrags befasst und sie in den Ausschuss überwiesen. Der gesetzliche Rahmen für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) war am 3. November von den Landesregierungen der beiden Bundesländer beschlossen worden. Die Landesparlamente können keine Änderungen mehr vornehmen und den Vertrag dann in der zweiten Lesung nur noch annehmen oder ablehnen.

In der Neufassung des RBB-Staatsvertrags ist unter anderem eine Deckelung des Intendantengehalts auf die Höhe von Minister- und Senatorenbezügen der beiden Bundesländer vorgesehen. Entscheidungen von erheblicher Bedeutung sollen künftig in einem dreiköpfigen Direktorium getroffen werden.

Die Aufsichtsgremien Verwaltungsrat und Rundfunkrat sollen professionalisiert und die Kontrolle des Senders durch beide Gremien sowie die externe Finanzkontrolle durch die Landesrechnungshöfe gestärkt werden. Die Rechnungshöfe sollen künftig auch die wirtschaftliche Gesamtsituation des Senders regelmäßig prüfen.

Vorgesehen ist auch eine stärkere Regionalisierung. So soll unter anderem die getrennte TV-Sendezeit für Berlin und Brandenburg von 30 auf 60 Minuten ausgeweitet werden.

Brandenburgs Medienstaatssekretär Benjamin Grimm (SPD) betonte im Landtag, das neue Regelwerk stehe für mehr Kontrolle und Transparenz. „Die Zeiten der Sonnenköniginnen sind vorbei“, sagte er. Der geplante Staatsvertrag beschränke überdies stärker als bisher Werbung. Die AfD kritisierte, die Novelle werde nicht zu Meinungsfreiheit und Staatsferne beitragen.