Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) will mit dem Disziplinarverfahren gegen den AfD-nahen Pfarrer Martin Michaelis klären, inwieweit dessen Positionen durch das Pfarrdienstgesetz gedeckt sind. Der Personaldezernent der Landeskirche, Michael Lehmann, sagte im Gespräch mit der in Weimar erscheinenden Mitteldeutschen Kirchenzeitung „Glaube+Heimat“ (Ausgabe 21. April), dass man ausloten wolle, „welcher Bewegungsspielraum für das politische Engagement in der Kirche am Ende dieses Verfahrens stehen wird.“
Michaelis hatte vor kurzem angekündigt, bei der kommenden Stadtratswahl in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) als Parteiloser auf der Liste der AfD zu kandidieren. Die AfD wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als Partei mit „gesichert rechtsextremistischen Bestrebungen“ eingestuft. Daraufhin hatte die EKM gegen Michaelis ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Seitdem ist ihm die öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung, beispielsweise Tauf- oder Abendmahlsfeiern, untersagt.