Artikel teilen:

Landeskirche trennt sich nach Rechtsstreit endgültig von Diakon

Nach anderthalbjährigem Rechtsstreit wegen des Verdachts auf grenzverletzendes Verhalten gegenüber Jugendlichen hat sich die evangelische Landeskirche Schaumburg-Lippe endgültig von einem ehemaligen Diakon in Ausbildung getrennt. Das Arbeitsgericht Hameln stellte Mitte Dezember offiziell fest, dass sich beide Parteien auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt hätten, wie Gerichtsdirektor Karsten Rohowski am Freitag auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte.

Die Landeskirche Schaumburg-Lippe bestätigte in Bückeburg auf epd-Nachfrage, dass das Arbeitsverhältnis mit dem angehenden Diakon beendet sei. Bereits im Oktober 2023 hatte es einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht gegeben, bei dem sich beide Seiten aber nicht einigen konnten.

Die Kirche hatte den Mann im Sommer 2023 wegen des Verdachts auf Cybergrooming angezeigt, also wegen mutmaßlicher Anbahnung sexueller Handlungen über das Internet. Er soll im Frühjahr 2023 Teilnehmer einer Jugendfreizeit in Dänemark aufgefordert haben, ihm über soziale Medien Fotos von sich zu schicken. Die Kirche suspendierte den Mitarbeiter daraufhin zunächst, kündigte ihm dann und erstattete Strafanzeige. Gegen die Kündigung wehrte er sich vor dem Arbeitsgericht.

Die Staatsanwaltschaft Bückeburg verzichtete allerdings darauf, ein Strafverfahren gegen den Mann zu eröffnen. In Vorermittlungen hätten sich keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft im Herbst 2023 dem epd. Nach Paragraf 176 des Strafgesetzbuches sei die Anbahnung sexueller Handlungen nur bei Personen unter 14 Jahren strafbar, also bei Kindern. Dies sei in dem Fall nicht gegeben.

Das Parlament der schaumburg-lippischen Landeskirche hatte im November 2023 ein Gewaltschutzgesetz beschlossen, um künftig Fällen von sexualisierter Gewalt vorzubeugen. Die Landeskirche verfolge eine „Null-Toleranz-Strategie“, hieß es damals.