Artikel teilen:

Landesfrauenbeauftragte Wilhelm: Paragraph 218 streichen

Bremens Landesfrauenbeauftragte Bettina Wilhelm fordert eine Streichung des Paragraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch. „Ein Schwangerschaftsabbruch darf keine Straftat mehr sein“, erklärte sie am Mittwoch anlässlich des internationalen „Safe Abortion Day“ („Tag der sicheren Abtreibung“) an diesem Donnerstag. Selbstbestimmung sei Menschenrecht und keine Straftat. „Hierzu hatte das Bundesgesundheitsministerium Anfang des Jahres eine Fachleute-Kommission eingesetzt, die hoffentlich bald Ergebnisse liefert.“

Wilhelm führte aus, ungewollt schwangere Frauen benötigten Unterstützung. „Sie müssen wählen können, wie der Abbruch erfolgen soll, ob ambulant oder stationär, ob medikamentös oder operativ.“

Obwohl die Bundesländer per Gesetz verpflichtet seien, Kapazitäten für Schwangerschaftsabbrüche vorzuhalten, gebe es große Engpässe, „auch in Bremen und in verstärktem Maß in Bremerhaven“. Es gebe zu wenig Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anböten.

Außerdem sei die Bezahlung schlecht. „Und auch die Diffamierung durch selbst ernannte ‘Lebensschützer’ besteht unverändert fort und schreckt ab.“ Im Frühjahr sei deshalb ein Landesgesetz beschlossen worden, das der Regierung ermögliche, die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots selbst in die Hand zu nehmen und auch zu finanzieren: „Nun muss es umgesetzt werden.“

Im vergangenen Jahr habe es im Land Bremen 2.405 Schwangerschaftsabbrüche gegeben, zitierte Wilhelm Zahlen des Statistischen Bundesamtes. 1.614 Frauen hätten ihren Wohnsitz in Bremen gehabt.