Artikel teilen:

Landesdenkmalpfleger: Goebbels-Villa nicht abreißen

Geschichte lässt sich nicht “renaturieren”, sagt Thomas Drachenberg. Den einstigen Wohnsitz von Hitlers Propagandaminister dem Erdboden gleich zu machen, ist für Brandenburgs obersten Denkmalschützer keine Option.

Die Goebbels-Villa in Bogensee bei Wandlitz sollte nach Ansicht von Brandenburgs Landesdenkmalpfleger Thomas Drachenberg erhalten bleiben. “Man kann die Geschichte zweier Diktaturen nicht renaturieren”, sagte er am Freitag in der Landespressekonferenz in Potsdam. Ein Abriss und eine Renaturierung des Areals, auf dem NS-Propagandaminister Joseph Goebbels wohnte, wären nach seinen Worten eine Schreckgeschichte für die Denkmalpflege.

“Wir sollten es uns schon leisten, sehr lange und sehr gründlich darüber nachzudenken, ob wir diese Baugeschichte für unsere Gesellschaft nutzen können”, so der oberste Denkmalschützer. Das dem Land Berlin gehörende Areal schlägt jährlich mit mehreren Millionen Euro für Sicherung und Unterhalt zu Buche. Zuletzt hatte Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) angeboten, es möglichen Interessenten auch zu schenken.

Ein positives Beispiel für ein Gebäude, dessen Denkmalwert erst jüngst bekannt wurde, ist aus Sicht der Denkmalpflege dagegen das katholische Gemeindehaus “Pater Maximlian Kolbe” in Frankfurt (Oder). Es entstand in den Jahren 1975 und 1976 durch die Eigenleistung vieler Gemeindeglieder und mit Hilfe von Spenden aus der polnischen Kirche. Ein großes Betonglasfenster erinnert an den Namenspatron, einen 1941 im Konzentrationslager Auschwitz ermordeten katholischen Priester.

“Entstehungsgeschichte, Gebäudegestaltung und handwerklich-künstlerisch sorgfältige Ausführung, auch der Innenausstattung, heben das Haus gegenüber dem typisierten, standardisierten Bauen in der DDR hervor”, heißt es im jährlichen Denkmalreport des Landesamtes. Das Gebäude wurde deswegen im Juli 2023 in die Denkmalliste eingetragen. In enger Absprache mit dem Denkmalschutz soll dort nun ein Kindergarten entstehen, der die Nutzung und den Erhalt des Denkmals langfristig sichert.

Neu erstellt hat die Denkmalpflege eine Handreichung für Eigentümer, die auf dem Dach ihres denkmalgeschützten Gebäudes eine Solaranlage errichten wollen. Geplant sind nach Angaben des Abteilungsleiters für die bauliche Denkmalpflege, Haiko Türk, nun auch Solarkataloge. Dabei sollen alle Dächer etwa einer historischen Innenstadt erfasst werden. Schon bevor ein Eigentümer einen Antrag auf die Errichtung einer Solaranlage stellt, soll dann klar sein, ob das auf der betreffenden Dachfläche denkmalverträglich möglich ist.