Es kommt nicht häufig vor, dass alle Bundesländer sich einig sind. Doch der Protest gegen die Krankenhausreform von Karl Lauterbach ist einhellig. Bayern behält sich sogar eine Klage in Karlsruhe vor.
Im Streit um die Krankenhausreform fordern die Bundesländer einstimmig Änderungen an den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Bisher seien weder die Ausgestaltung der Vergütungssystematik noch deren Auswirkungen klar, sagte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Kerstin von der Decken (CDU) aus Schleswig-Holstein, am Dienstag.
Unzureichend berücksichtigt sei auch die Finanzierung notwendiger kleiner Krankenhäuser, heißt es in einer in Berlin veröffentlichten Stellungnahme der Gesundheitsministerkonferenz der Länder. Zudem enthalte der Entwurf ökonomische Fehlanreize, die versorgungsgefährdend seien. Die Länder erneuern ihre Forderung, dass das Gesetz zustimmungsbedürftig im Bundesrat sein müsse.
Von der Decken (CDU) betonte, die Einstimmigkeit der Bundesländer verdeutliche eindrucksvoll, dass “parteipolitische Erwägungen hier für die Länder irrelevant sind; es geht um die Sache”. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach erklärte, Bayern behalte sich die Möglichkeit einer Verfassungsklage vor, weil Lauterbach in die Krankenhausplanungshoheit der Länder eingreife.
Von der Decken forderte Lauterbach auf, sich darauf zurückzubesinnen, dass die Reform nur mit den vor Ort für die Planung verantwortlichen Ländern gelingen könne. Sie warnte zudem vor einer Fortsetzung von unkontrollierten Krankenhausinsolvenzen, wenn es weitere Verzögerungen gäbe. Zudem müsse der für die Betriebskostenfinanzierung der Kliniken zuständige Bund rasch eine Übergangsfinanzierung einleiten.
Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) erklärte, wirksame Krankenhausplanung sei keine Baukastenplanung, sondern berücksichtige die Situation vor Ort. So müssten die Bedarfe der Ballungsräume, aber auch der Flächenländer beachtet werden.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, Krankenhäuser seien neben Schulen die zentralen Stützen staatlicher Daseinsvorsorge – insbesondere im ländlichen Raum. Die bisherigen Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums gefährdeten die Daseinsvorsorge.
Mit der Krankenhausreform will der Bundesgesundheitsminister die Finanzierung, Organisation und das Leistungsspektrum der rund 1.900 Krankenhäuser in Deutschland grundlegend verändern. Ein wesentliches Ziel ist es, die Behandlungsqualität zu verbessern, indem nicht mehr jede Klinik alles machen darf, sondern die für eine Leistung notwendigen Mindeststrukturen vorgewiesen werden müssen. Nur dann erhält die Klinik auch eine entsprechende Leistungsgruppe und darf die Leistung abrechnen.
Das dürfte auch die Zahl der Kliniken verringern und für mehr große Kliniken sorgen. Allerdings streiten der Bund und die Länder um die damit verbundene Krankenhausplanung. Die Länder befürchten, dass insbesondere in ländlichen Regionen zu viele Krankenhäuser geschlossen werden.