Kulturorganisationen in Nordrhein-Westfalen fordern von der Europäischen Union eine Pflicht zur Kennzeichnung von Inhalten, die mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt werden. Die von generativer KI erzeugten Inhalte seien oft undurchsichtig in Bezug auf ihren Informationsgehalt, erklärte der Dachverband landesweiter Organisationen, der Kulturrat NRW, am Montag in Köln. Dies führe zu Intransparenz und verhindere eine auf Fakten gründende Meinungsbildung. Auch müssten die Urheber von Inhalten, die zur „Fütterung“ von KI-Systemen verwendet würden, vor Plagiaten geschützt werden.
Der Kulturrat NRW wies darauf hin, dass die Europäische Union an einem Gesetzesvorhaben zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz arbeite. Über den sogenannten AI Act (Artificial Intelligence Act) werde in Brüssel im Laufe des Oktobers weiter verhandelt. Bis zum Jahresende solle eine Einigung erzielt werden. Der Gesetzentwurf müsse ausgeweitet werden, forderte der Kulturrat NRW, dem über 80 Organisationen aus den Sparten Musik, Tanz, Theater, Film, Medien, Literatur und Bildende Kunst angehören. Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte sei unerlässlich. KI-Inhalte seien fehleranfällig und könnten manipulativ angelegt sein, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar sei.
Für Entwickler von KI-Systemen seien klare Vorgaben vonnöten, erklärte der Kulturrat. Bislang „fütterten“ die Unternehmen, die KI entwickeln, ihre Programme mit massenhaft urheberrechtlich geschützten Werken und Daten unklarer Herkunft. Dazu gehörten Texte, Bilder, Videos und Musikaufnahmen von Urhebern, ausübenden Künstlern und anderen Rechteinhabern. Ihr digital verfügbares Repertoire werde oft ohne Genehmigung und angemessene Entschädigung genutzt, um KI zu trainieren. Allerdings führe dies zu Nutzungen über Trainingszwecke hinaus. Der AI Act solle klar regulieren, dass die KI-Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken von den Urhebern genehmigt und gegebenenfalls lizenziert werden müsse, forderte der Kulturrat.
In vielen Fällen erschaffe die KI-Anwendung keine neuen Inhalte, sondern sie wandele vorher ausgewertete Dokumente ab. Rechtlich gesehen, handele es sich bei diesen KI-Ergebnissen um Plagiate beziehungsweise um eine Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Inhalts, betonte der Kulturrat und forderte eine Rechtssicherheit im AI Act der Europäischen Union. Die KI sollte ihre Ergebnisausgabe mit Angaben zum urheberrechtlichen Rechtsstatus verbinden. Zudem sollte der AI Act klare Regelungen zur Haftung bei Rechtsverletzungen festlegen.