Die Bundesregierung möchte die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut auf solide Füße stellen. Das findet der Deutsche Kulturrat gut, fürchtet beim jetzigen Gesetzentwurf aber “neue Rechtsunsicherheit”.
Der Deutsche Kulturrat kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Es sei gut, dass das Thema Restitution in Privatbesitz endlich angegangen werde, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. “Es ist aber schade, dass kein Restitutionsgesetz geschaffen wurde, denn das würde Rechtssicherheit schaffen.” Nun stehe zu befürchten, dass es zu “neuer Rechtsunsicherheit” komme, statt Rechtssicherheit zu schaffen, so Zimmermann.
Bereits im Frühjahr habe der Kulturrat zusammen mit anderen Institutionen Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf geäußert. Diese seien aber nicht aufgegriffen wurden. “Dass ferner weiterhin vorgesehen ist, dass jüdische Eigentümer, die ihr Kulturgut zurückerhalten, vor Jahrzehnten erhaltene in der Regel sehr kleinen Entschädigungszahlungen plus Zinsen an den Staat zurückzahlen sollen, hinterlässt einen sehr fahlen Beigeschmack”, sagte Zimmermann weiter. Es stehe zu befürchten, dass ein beträchtlicher Verwaltungsaufwand entstehen dürfte.
Mitte Oktober hatte der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung “zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut” beraten. Im Anschluss wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. In zweiter Lesung berät der Bundestag am Montag über den Entwurf.
Der 1982 gegründete Deutsche Kulturrat versteht sich als Spitzenverband der Bundeskulturverbände.