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Wie Kommunen eine Bezahlkarte für Flüchtlinge bewerten

Mit einer Bezahlkarte könnten Geflüchtete nur bestimmte Waren kaufen, Abhebungen würden eingeschränkt. Ist das eine gute Idee? Die Kommunen sind sich nicht einig.

Geflüchtete könnten bald mit einer Bezahlkarte einkaufen gehen
Geflüchtete könnten bald mit einer Bezahlkarte einkaufen gehenImago / Photothek

Forderungen nach einer Bezahlkarte für Flüchtlinge stoßen bei den Vertretungen der Kommunen auf unterschiedliche Resonanz. Der Deutsche Städtetag steht solchen Plänen verhalten gegenüber. Eine Geld- oder Guthabenkarte für Asylbewerberleistungen klinge einfach, könne aber je nach Ausgestaltung sehr kompliziert werden, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der Deutsche Landkreistag hält eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte dagegen für eine „gute Lösung“. „Wir befürworten den weitgehenden Übergang zu Sachleistungen für Asylbewerber“, sagte Präsident Reinhard Sager (CDU) dem epd.

In der Debatte um eine Begrenzung der Fluchtzuwanderung nach Deutschland wurden zuletzt Forderungen nach mehr Sach- statt Geldleistungen für Flüchtlinge laut. Ermöglicht werden soll dies über eine sogenannte Bezahlkarte, die beispielsweise nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen oder Geschäfte gelten könnte, Bargeldabhebungen begrenzt und Überweisungen ins Ausland ausschließt. Die Länder haben sich für eine solche Karte ausgesprochen.

Bezahlkarte wäre Aufwand für Städte

Die Städte könnten sich eine solche Karte vorstellen, wenn sie einfach handhabbar wäre und möglichst bundesweit gelten würde, sagte Dedy. „Sie könnte die monatlichen Sätze für die Bedürfnisse des täglichen Lebens und für den eigenen Haushalt umfassen“, sagte Dedy. Auch eine Kartenlösung wäre aber nicht ohne zusätzlichen Aufwand für die Städte machbar, ergänzte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands.

Zudem betonte er, dass eine Bezahlkarte Geldzahlungen nicht völlig ausschließen werde. Es werde immer wieder einzelne Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie Unfall- oder Krankheitskosten geben, die nicht über solche Karten abgewickelt werden könnten. Sager sprach sich dafür aus, dass Bargeld-Abhebungen nur für das sogenannte Taschengeld möglich sein sollten. Das liegt bei Asylbewerbern laut einer Umfrage des Mediendienstes Integration je nach Bundesland zwischen rund 100 und 150 Euro pro Monat.

Bund und Länder treffen sich am Montag

Der Städtetag lehnt zusätzliche Kosten für die Kommunen durch die Bezahlkarte ab. „Sollten sich Bund und Länder auf eine Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen verständigen, müssen sie die Umsetzung eng mit den Kommunen abstimmen und die zusätzlichen Kosten übernehmen“, sagte er. Sager warb dafür, dass sich Bund und Länder beim Treffen am Montag bei dem Thema verständigen und die Finanzierung klären. Die Regierungschefs und -chefinnen kommen dann mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu Beratungen über die Flüchtlingspolitik zusammen, bei denen die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern bei Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen im Mittelpunkt stehen dürfte.

Bei ihrer Konferenz Mitte Oktober hatten die Ministerpräsidenten in ihrem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, „in enger Abstimmung mit den Ländern zeitnah die Voraussetzungen zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte zu schaffen und dabei die Umsetzbarkeit in den Kommunen sicherzustellen“.

Arbeitsministerium will abwarten

Das Bundesarbeitsministerium spielt den Ball aber zurück. Das Asylbewerberleistungsgesetz, das Leistungsumfang und Form der Leistungsgewährung beinhaltet, ermögliche bereits weitgehend die Gewährung von Leistungen mithilfe einer Bezahlkarte, sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Länder und Kommunen würden dieses Gesetz eigenständig umsetzen. Für mögliche weitere Maßnahmen vonseiten des Bundes sei das Ergebnis der Beratungen von Montag abzuwarten.

In der Vergangenheit waren Länder und Kommunen eher von Sachleistungen abgerückt, weil sie einen höheren Verwaltungsaufwand bedeuten. Asylbewerberleistungen, die während des Asylverfahrens, maximal aber 18 Monate nach Asylantragstellung gezahlt werden, liegen unterhalb der Leistungen im Bürgergeld. Für alleinstehende Erwachsene liegt der Satz aktuell bei 401 Euro pro Monat, bei Unterbringung in einer Sammelunterkunft bei 369 Euro.