Die niedersächsische Landesregierung hat den Fall der ausreisepflichtigen kolumbianischen Mitarbeiter eines Pflegeheims in Wilstedt bei Bremen erneut bedauert. „Das ist eine absurde Situation, die die Landesregierung außerordentlich bedauert“, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag in Hannover. Der Landesregierung seien jedoch die Hände gebunden.
Am Dienstag hatten die Heimleitung und Angehörige in einem offenen Brief mitgeteilt, dass zehn aus Kolumbien stammenden Pflegekräften ihres Hauses die Abschiebung drohe, weil ihre Asylanträge abgelehnt worden seien. Wenn dies geschehe, müsse das Haus schließen. In dem Heim leben aktuell 48 demenzkranke Menschen.
Wie eine Mitarbeiterin des Pflegeheims am Freitag gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) ergänzte, handelt es sich bei allen zehn der betroffenen Beschäftigten um ungelernte Kräfte. Zwei von ihnen seien in der Reinigung tätig, die anderen in der Pflege. Von den zehn hätten bisher fünf einen Abschiebebescheid erhalten. Fast alle seien miteinander verwandt.
Unterdessen haben Angehörige von Heimbewohnern und die Belegschaft eine Petition auf der Plattform innn.it gestartet. „Die Menschen auszuweisen bringt sie in konkrete Gefahr, sie verlieren damit ihr sicheres Zuhause – menschenrechtlich ist das ein Skandal“, schreiben sie darin. „Die Ausweisungen bedrohen auch die Würde der Menschen, die im Heim wohnen.“ Die Petition hatte am Freitagnachmittag knapp 33.000 Unterschriften.
Der Sprecher des Landesinnenministeriums, Oliver Grimm, nannte den Fall „sehr misslich, sehr ungut“. Die Entscheidung über Asylanträge liege jedoch ausschließlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, betonte er. Das Ministerium stehe den zuständigen Ausländerbehörden zur Seite, um zu „schauen, welche Möglichkeiten, es für jeden Einzelnen geben könnte, eventuell einen Aufenthaltsstatus zu erlangen“. Überdies könnten sich die Betroffenen an die Härtefallkommission des Landes wenden. Eine Person habe dies schon getan.
Die Betroffenen seien bisher lediglich aufgefordert worden, freiwillig auszureisen, sagte Grimm weiter. Dies sei das übliche Verfahren, nachdem ein Asylantrag abgelehnt wurde. Abschiebungen stünden nicht unmittelbar bevor, versicherte Grimm. Es sei nicht anzunehmen, dass eine Ausländerbehörde Rückführungen einleitet, „während sie gleichzeitig prüft, inwieweit vielleicht doch noch Möglichkeiten da sind, zu bleiben“.