Die niedersächsische Landesregierung hat die Bleibeperspektiven für zehn von der Abschiebung bedrohte kolumbianischen Pflegekräfte in einem Heim in Wilstedt bei Bremen konkretisiert. Sie könnten trotz bestehender Ausreisepflicht für die Zeit einer Berufsausbildung eine sogenannte Ausbildungsduldung erhalten, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums am Freitag in Hannover mit. Die Abschiebung werde dann ausgesetzt.
Ziel des Gesetzgebers sei es, für die Dauer der Berufsausbildung Rechtssicherheit sowohl für die Geduldeten als auch für die Betriebe zu schaffen. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung bestehe sogar ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn die Person in dem erlernten Beruf eine Beschäftigung aufnimmt.
Der Heimbetreiber hatte dem Evangelischen Pressedienst (epd) Anfang der Woche bestätigt, dass er den Pflegekräften inzwischen Ausbildungsverträge angeboten habe. Acht der neun Pflegehelferinnen und -helfer sollen in den kommenden Jahren im Haus zur Pflegefachkraft oder zur Pflegehilfskraft ausgebildet werden. Ein weiterer Kolumbianer soll zum Koch ausgebildet werden. Für eine Frau, die bereits Pflege in ihrer kolumbianischen Heimat studiert habe, werde die Anerkennung ihres Studiums als Ausbildung angestrebt.
Um eine Abschiebung zu vermeiden, hatten die zehn Kolumbianer angekündigt, die Härtefallkommission des Landes anzurufen. Dieser Schritt ist nach Ministeriumsangaben womöglich nicht mehr erforderlich. Werde eine Ausbildungsduldung erteilt, bestehe ein vorrangiges Bleiberecht, hieß es. Das Härtefallverfahren sei dagegen nachrangig und nur für Fälle gedacht, in denen keine anderen Bleibeperspektiven bestehen und ein humanitärer Härtefall vorliegt.