Anhebung um acht Prozent klingt viel. Das aber ist nur ein Durchschnittswert. Bei den Regelsätzen für Hartz-IV-Empfänger, die der Bundestag mit der Neuregelung der Grundsicherung beschlossen hat, ist genauer hinzusehen (Seite 5).
So hat ein alleinstehender Erwachsener durch die jetzt zugebilligten 409 (bisher 404) Euro monatlich zur Bedarfsdeckung ein denkbar mageres Plus von unter 1,25 Prozent. Nach Berechnungen der Diakonie wären in dem Fall aber 560 Euro angemessen – rund 40 (!) Prozent mehr als jetzt festgelegt. Kaum besser verhält es sich bei den Sätzen für Kinder. Auch da beklagen Sozialverbände eine eklatante Lücke zwischen Soll und Haben.
Wiederholt stehen die Berechnungsgrundlagen der gesetzlichen Regelleistungen im Zentrum der Kritik. „Unzulänglichkeit“ hatte selbst das Bundesverfassungsgericht in dem Punkt schon 2010 moniert.