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Klageverfahren bei NRW-Sozialgerichten leicht rückläufig

Die Zahl der Klageverfahren an den acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen ist erneut leicht gesunken. Im Jahr 2024 seien an den Sozialgerichten insgesamt knapp 65.560 Verfahren wie Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz neu eingegangen, erklärte das Landessozialgericht in Essen am Donnerstag bei der Vorlage des Jahresberichts 2023. Das waren etwa 550 Verfahren weniger als im Vorjahr (minus 0,8 Prozent).

Mit 25,6 Prozent war die Grundsicherung für Arbeitsuchende das häufigste Themengebiet der neuen Verfahren bei den NRW-Sozialgerichten in Aachen, Detmold, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Gelsenkirchen, Köln und Münster. Je etwa 17,4 Prozent der Eingänge bezogen sich auf das Schwerbehindertenrecht im Sozialgesetzbuch IX und die Krankenversicherung, gefolgt von der Rentenversicherung mit 15,3 Prozent.

Die Zahl der abgeschlossenen Verfahren sank 2024 um zwei Prozent auf 70.925. Im Vorjahr waren dem Bericht zufolge 72.390 Verfahren beendet worden. Ende 2024 seien bei den Sozialgerichten 81.778 unerledigte Verfahren anhängig gewesen. Das seien rund sechs Prozent weniger als im Vorjahr.

Bei dem Landessozialgericht NRW sank 2024 im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Eingänge, vor allem Berufungen, um 418 auf insgesamt 5.414. Die Zahl der Erledigungen sank ebenfalls leicht um 195 auf 5.645 Verfahren. Der Bestand am Jahresende verringerte sich um 214 auf 6.254 Verfahren.

Thematisch stand auch beim Landessozialgericht mit einem Anteil von rund 28 Prozent der Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende an erster Stelle, gefolgt von Verfahren im Zusammenhang mit der Rentenversicherung (21,6 Prozent), Krankenversicherung (knapp 15 Prozent) und Unfallversicherung (zehn Prozent). Die Bereiche Asylbewerberleistungsgesetz und Schwerbehindertenrecht (jeweils knapp sieben Prozent) und Pflegeversicherung (drei Prozent) verzeichneten etwas weniger Eingänge.

„Der Sozialstaat steht vor großen Herausforderungen“, sagte Gerichtspräsident Jens Blüggel. Neben den Auswirkungen des demografischen Wandels und der volkswirtschaftlichen Entwicklung werde auch die Sicherung des äußeren Friedens die zur Verfügung stehenden Steuer- und Beitragsmittel beeinflussen. Die Sozialgerichtsbarkeit werde weiterhin darüber wachen, dass der Sozialstaat aber in seinem Kern erhalten bleibe.