Artikel teilen

Kirchenfunktionär: Auf Ende der Staatsleistungen vorbereitet sein

Mehr als 600 Millionen Euro zahlt der Staat jährlich an die Kirchen und treibt auch die Kirchensteuer ein. Doch ein Ende der Leistungen ist eigentlich Verfassungsauftrag und wird immer wieder diskutiert.

Mit Blick auf ein mögliches Ende der Staatsleistungen an die Kirchen plädiert der Prälat der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Burkhard zur Nieden, für rechtzeitige neue Strukturen. “Je später eine Ablösung kommt, desto schlechter werden vermutlich die Konditionen für die Kirchen sein. Und auf ein Ende des staatlichen Kirchensteuereinzugs wären wir gar nicht vorbereitet, sondern sofort finanziell überfordert”, sagte zur Nieden der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Mittwoch).

Daher brauche es parallel zum noch bestehenden System andere Modelle und Organisationsstrukturen, “bei denen wir nicht so abhängig sind”. Dies gehe nur mit einem grundlegenden Umbau. “So werden wir auch besser! Jetzt zu handeln halte ich deshalb für unsere Pflicht”, so zur Nieden. Die Kirchen müssten vorbereitet sein. Unabhängig vom Auftrag des Grundgesetzes, die Staatsleistungen abzulösen, schwinde auch die gesellschaftliche Akzeptanz für diese Leistungen.

Die Bundesländer zahlen der evangelischen und der katholischen Kirche jährlich sogenannte Staatsleistungen, zuletzt mehr als 600 Millionen Euro. Das sind Kompensationen für frühere Enteignungen von Kirchengütern während der Napoleon-Zeit. Viele Landesregierungen hatten ein Ablösen der Staatsleistungen wiederholt abgelehnt, unter anderem, weil den Kirchen Summen in Milliardenhöhe zustünden.

Von diesen Zahlungen zu unterscheiden ist die Kirchensteuer als gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder. Sie wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält dafür etwa drei Prozent des Steuereinkommens.