Artikel teilen:

Kirchen besorgt über Forschung an Nichteinwilligungsfähigen

Berlin – Die Kirchen sorgen sich um die mögliche Zulassung der „gruppennützigen Forschung“ an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen in der Pharmaindustrie. In einer in Berlin veröffentlichten Stellungnahme beziehen sich die Vertreter der Kirchen bei der Bundesregierung auf den Gesetzentwurf zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Zudem beklagen sie eine Beschneidung der Rechte der Ethikkommissionen in der Vorlage aus dem Bundesgesundheitsministerium.
Die Kirchen äußern die Sorge, dass nichteinwilligungsfähige Menschen, etwa Alzheimerpatienten im Spätstadium, bei der klinischen Prüfung von Arzneimitteln künftig zum Nutzen anderer instrumentalisiert und zum bloßen Objekt herabgestuft werden. Die Verordnung wolle eine Prüfung künftig auch dann erlauben, wenn kein direkter Nutzen für diese Personen gegeben ist. So lasse der vorliegende Entwurf diese Forschung an nichteinwilligungsfähigen Probanden für den Fall zu, dass diese der Forschung durch eine Patientenverfügung zugestimmt haben; wobei der Betreuer die konkrete Einwilligung geben soll, nachdem er umfassend aufgeklärt wurde.
Die Kirchen verweisen darauf, dass sich der Bundestag erst vor drei Jahren bei einer anderen Verordnung ausdrücklich gegen eine solche Forschung ausgesprochen habe. Besonders irritiert zeigen sie sich darüber, dass der Entwurf keinerlei Begründung für die Notwendigkeit einer solchen Öffnung der Zulassung vorlegt, obgleich es sich um eine besonders schutzwürdige Personengruppe handle. KNA