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Kirche erinnert an verfolgte Christen – Erwartungen an Syrien

In manchen Ländern werden Christinnen und Christen an der Ausübung ihrer Religion gehindert und verfolgt. In der Weihnachtszeit wird an sie erinnert – und auch an andere Minderheiten.

Am zweiten Weihnachtstag hat die katholische Kirche an verfolgte Christinnen und Christen weltweit erinnert. Der 26. Dezember ist in der Kirche der Gedenktag des heiligen Stephanus. Er gilt als der erste Heilige, der für den christlichen Glauben gestorben sein soll.

“Leider gibt es auch heute noch in verschiedenen Teilen der Welt viele Männer und Frauen, die wegen des Evangeliums verfolgt werden, manchmal bis hin zum Tod”, sagte Papst Franziskus. “Sie lassen sich nicht aus Schwäche töten – auch nicht, um eine Ideologie zu verteidigen, sondern um alle am Heilsgeschenk teilhaben zu lassen, das sie von Jesus Christus erhalten haben”, so der Papst beim Mittagsgebet auf dem Petersplatz.

Auch die katholischen Bischöfe in Deutschland richteten den Blick auf verfolgte Christinnen und Christen. Das Fest des heiligen Stephanus erinnere daran, “dass es auch inmitten dieser festlichen Zeit notwendig ist, an unsere verfolgten Schwestern und Brüder zu denken”, so der Augsburger Bischof Bertram Meier, Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, auf der Plattform X. Aus der Verbundenheit mit ihnen wisse man, wie sehr auch Menschen anderer Religionen und Weltanschauungen unter religiös motivierter Verfolgung litten.

Missio-Präsident Dirk Bingener stellte in einem Gastbeitrag für das Internetportal katholisch.de die Lage in Syrien nach dem Sturz von Langzeitmachthaber Baschar a-Assad in den Mittelpunkt. Darin ruft er die europäische Politik dazu auf, Kontakte zur neuen Führung in Damaskus zu intensivieren. Neben humanitärer Hilfe sollten in Verhandlungen auch die Themen Menschenrechte, Religionsfreiheit und politische Partizipation von zentraler Bedeutung sein, so der Hilfswerks-Präsident.

“Denn die Angehörigen von Minderheiten müssen an künftigen verfassungsgebenden Prozessen beteiligt sein. Von einer Mitarbeit, von verantwortlichen Positionen in Ministerien, Verwaltung oder anderen staatlichen Einrichtungen dürfen sie nicht ausgeschlossen werden”, so Bingener. “Zudem brauchen diese Minderheiten einen öffentlichen Raum für zivilgesellschaftliches Engagement. Hier könnte Deutschland seine Expertise und Erfahrung gestaltend einbringen.”

Es müsse außerdem garantiert sein, dass diejenigen zur Verantwortung gezogen würden, die Minderheiten, Kritiker oder Andersdenkende bedroht oder verfolgt hätten, fordert Bingener. “Dazu zählt in besonderer Weise die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen des Assad-Regimes. Ein erster wichtiger Schritt. Es wird lange dauern, die tiefsitzenden Wunden und Traumata in der Gesellschaft zu heilen.”