In Rheinland-Pfalz werden Kinder mit einer vermuteten Lernbehinderung künftig im Regelfall zunächst an der Grundschule ihres Wohnortes angemeldet. Zwei am Dienstag von der Landesregierung beschlossene neue Verordnungen sehen eine stärkere Verzahnung zwischen Regel- und Förderschulen vor. Möglichst wenige Kinder sollten der ersten Klasse an „auf einen Sonderweg geschickt“ werden, erklärte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD). Ein Gutachten zur Feststellung einer Lernbehinderung werde seitens der Schule zukünftig im Regelfall frühestens vor Beginn der zweiten Klasse erstellt.
Von diesem Vorgehen solle nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. „Wir ändern nicht das System, aber wir machen es durchlässiger und damit für alle besser“, versicherte die Ministerin. „Wir wollen so viel gemeinsames Lernen wie möglich bei zugleich nur so wenig Sonderregelungen wie notwendig.“ Die Reform betrifft Grundschüler mit einer Lernbehinderung, aber nicht Kinder mit anderen schweren Beeinträchtigungen.
Eine weitere beschlossene Neuerung sieht vor, dass das bisher angebotene, freiwillige zehnte Schuljahr an Förderschulen auslaufen soll. Schülerinnen und Schüler sollen stattdessen die Möglichkeit erhalten, für dieses zusätzliche Schuljahr eine Regel- oder Schwerpunktschule zu besuchen. Als Reaktion auf ein Anhörungsverfahren habe das Land die dabei vorgesehenen Übergangsfristen verlängert. Um den Bedarf an Förderschullehrkräften auch künftig zu sichern, soll zum kommenden Wintersemester 2024/2025 an der Universität Koblenz ein Studiengang Förderschullehramt eingerichtet werden.
Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung werden Rheinland-Pfalz sowohl an Regelschulen, sogenannten Schwerpunktschulen mit besonderer Ausstattung für einzelne Schüler mit besonderem Hilfsbedarf, und an separaten Förderschulen unterrichtet. Bereits seit 2014 wurde rheinland-pfälzischen Eltern eine gesetzlich garantierte Wahlfreiheit bei der Frage zugesichert, ob sie ihr Kind bei festgestelltem Förderbedarf an einer Förder- oder einer Regelschule anmelden möchten.