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Keine Anklage gegen Woelki – aber Geldauflage

Die Staatsanwaltschaft Köln erhebt keine Anklage gegen den Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki. Das Verfahren wurde teils mangels hinreichenden Tatsverachts und teils vorläufig gegen Auferlegung einer Geldzahlung von 26.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit, einen Tag vor Beginn des Konklaves in Rom. Sie hat seit November 2022 gegen den Erzbischof ermittelt – zunächst wegen möglicher falscher eidesstattlicher Versicherungen und dann zusätzlich wegen des Verdachts auf Meineid.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen besteht der hinreichende Verdacht, dass Woelki in presserechtlichen Zivilverfahren vor dem Landgericht Köln am 4. August 2022 fahrlässig eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben sowie am 28. März 2023 vor dem Kölner Landgericht einen fahrlässigen Falscheid abgelegt hat. Hinsichtlich zweier weiterer eidesstattlicher Versicherungen vom 6. und 12. Mai war laut Staatsanwaltschaft ein hinreichender Tatverdacht dagegen nicht zu begründen.