Von Constanze Broelemann
Extremistische Positionen, ganz gleich welcher Couleur, finden sich in den Köpfen der Menschen und unter schlechten Umständen werden sie in die Tat umgesetzt. Demokratisches Verhalten heißt, derartige Gedanken und Taten wahrzunehmen und als menschenverachtend zu kennzeichnen. Es liegt nah, dass hier auch die Kirchen gefordert sind. Die Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) wird sich mit diesem Thema auf ihrer Herbst-synode vom 23. bis 26. Oktober in Berlin befassen. Konkret wird es darum gehen, ob die Kirchenverfassung geändert wird oder nicht.Die Frage der Wählbarkeit von Kandidatinnen und Kandidaten zum Ältestenamt steht im Fokus der Diskussion. Derzeit ist nach Artikel 19, Absatz 1 der Grundordnung der EKBO, definiert, wer in ein solches Amt unter welchen Voraussetzungen gewählt werden kann. Auf der Landessynode 2012 ist bereits die „Unvereinbarkeit von Ältestenamt und extremistischen Verhaltensweisen“ beschlossen worden. Auf eben dieser Synode wurde die Kirchenleitung darüber hinaus beauftragt einen Text vorzulegen, der den derzeitigen Grundordnungsbegleitbeschluss inhaltlich aufnimmt und so formuliert, dass er Teil der Grundordnung werden kann.