Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über Vaterschafts-Anfechtungen. Konkret geht es um die Verfassungsbeschwerde des biologischen Vaters eines 2020 geborenes Kindes. Er will auch rechtlicher Vater werden und an die Stelle des aktuellen rechtlichen Vaters treten. Die Mutter trennte sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes von dem Mann und ließ ihren neuen Lebenspartner als Vater anerkennen.
Im Hintergrund steht eine wachsende Zahl von Verfahren, in denen Männer um ihre rechtliche Vaterschaft streiten. Sind die Eltern eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, liegt die rechtliche Elternschaft zunächst alleine bei der Mutter. Die Vaterschaft muss in einem eigenen formalen Akt beantragt werden. Weil die Elternschaft grundsätzlich nur bei höchstens zwei Personen liegt, kann es zum Streit kommen.
Der Erste Senat nimmt in der um 10.00 Uhr beginnenden Verhandlung die Frage in den Blick, wann und wie sich stabile Eltern-Kind-Beziehungen entwickeln und welche Bedeutung die rechtliche Vaterschaft für eine emotionale Bindung hat. Die Richter wollen Experten zu den Folgen von Streit um die Elternschaft befragen. Die Bundesanwaltskammer nannte die Verfassungsbeschwerde begründet.