Schon im März 2023 musste Kardinal Woelki als Zeuge vor dem Kölner Landgericht aussagen. Nun soll er dort erneut befragt werden. Diesmal geht es aber nicht um ihn selbst, sondern um Zugriffe auf Pornoseiten im Erzbistum.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wird erneut als Zeuge vor Gericht vernommen. Vor dem Landgericht Köln soll er in einem presserechtlichen Verfahren aussagen, in dem ein ehemaliger ranghoher Priester des Erzbistums gegen die “Bild”-Zeitung klagt, weil er dort mit Namen genannt und als “Porno-Prälat” bezeichnet worden war. Eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) einen entsprechenden Bericht des WDR.
Laut der Sprecherin hat die für Pressesachen zuständige 28. Zivilkammer einen Beweisbeschluss gefast, wonach Woelki und ein weiterer Zeuge zu einer mündlichen Verhandlung am 12. März erscheinen sollen. Hintergrund ist eine Berichterstattung der “Bild”-Zeitung im August 2023 über Zugriffsversuche auf Porno-Seiten von Dienstrechnern des Erzbistums Köln.
Im vergangenen Jahr war das Ergebnis einer Routineüberprüfung der IT-Sicherheit im Erzbistum bekanntgeworden. Danach hatte der Schutzfilter im Juli 2022 mehr als 1.000 Zugriffsversuche auf risikobehaftete Seiten wie Gewalt, Pornografie oder Drogen verhindert. Unter den 15 Beschäftigten mit den meisten Zugriffsversuchen soll auch der ranghohe Priester gewesen sein.
Laut WDR klagt der Geistliche jetzt gegen die Berichterstattung der Zeitung. Am ersten Prozesstag habe sein Anwalt bestritten, dass sein Mandant selbst die pornografischen Videos auf seinem Dienstrechner aufgerufen habe.
In der Sache hatte auch die Staatsanwaltschaft eine Prüfung eingeleitet. Da es bei den Videos aber nicht um Kinderpornografie ging, wurden keine Ermittlungen aufgenommen. Die Zugriffe von Dienstrechnern auf pornografische Seiten sind weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar, in einer Dienstvereinbarung des Erzbistums aber untersagt. Pornografie gilt nach katholischer Sexualmoral überdies als Sünde. Das Erzbistum betonte, Kardinal Woelki selbst sei nicht unter den Porno-Suchern.
Der Erzbischof trat bereits im März 2023 als Zeuge vor dem Landgericht auf. Dabei sagte er ebenfalls in einem presserechtlichen Verfahren aus, in dem er selbst gegen die “Bild”-Zeitung klagte. Die damaligen Aussagen beeidete der Kardinal. Nach dem darauf folgenden Vorwurf, der Kardinal habe vor Gericht die Unwahrheit gesagt, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Meineid gegen Woelki. In der Sache geht es in diesem Verfahren darum, ab wann Woelki Kenntnisse von zwei Dokumenten hatte, die einen von ihm beförderten Priester belasten. Die Ermittlungen in diesem Fall dauern weiter an.