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Kabinettsbefassung zu Digitale-Dienste-Gesetz im Dezember angestrebt

Das Digitale-Dienste-Gesetz gegen Hass, Hetze und Gewaltverherrlichung im Internet soll dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zufolge möglichst in diesem Monat im Bundeskabinett beraten werden. Angestrebt werde eine „sehr zeitnahe Befassung“ noch im Dezember, sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Berlin. Zudem würden „Beschleunigungsmöglichkeiten für das Gesetzgebungsverfahren“ geprüft.

Mit dem Gesetz soll der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union umgesetzt werden. Unter anderem ist eine zentrale Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur vorgesehen, die am 17. Februar 2024 eingesetzt werden soll. „Das bislang durch das Bundesamt für Justiz durchgesetzte Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird weitestgehend aufgehoben“, fügte der Sprecher hinzu.

Die Verfolgung rechtswidriger Inhalte wird laut Ministerium indes keine Aufgabe der Koordinierungsstelle sein. „Diese Aufgaben werden derzeit und auch zukünftig durch die hierfür zuständigen Behörden wahrgenommen.“ Als Beispiele genannt wurden das Bundeskriminalamt, die Landesmedienanstalten und die Marktüberwachungsbehörden.

Der DSA schreibt vor, dass Online-Plattformen wie soziale Netzwerke und Onlinehändler Maßnahmen ergreifen müssen, um Nutzerinnen und Nutzer vor illegalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen zu schützen. Sehr große Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU wie Facebook, Amazon oder Google haben die meisten Pflichten.

Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Digitales, Tabea Rößner (Grüne), sprach sich für eine „durchsetzungsstarke Aufsichtsstruktur“ aus. Zu der gehörten auch der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Bundeszentrale für Jugendmedienschutz, ebenso wie die Landesmedienanstalten, teilte sie mit.

Der DSA trat zum 16. November 2022 in Kraft und gilt ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten.