Seit Wochen gibt es Debatten über irreguläre Migration. Bundesinnenministerin Nancy Faeser dringt auf strengere Regeln.
Die Bundesregierung will am Mittwoch ein Gesetzespaket für mehr und schnellere Rückführungen von Migranten verabschieden. Es gelte, die irreguläre Migration deutlich zu begrenzen, um das Grundrecht auf Asyl zu schützen, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Nur so könne Deutschland der “humanitären Verantwortung für 1,1 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine und für Schutzsuchende aus anderen Regionen, in denen Krieg und Terror herrschen, gerecht werden”.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich am Freitag im “Spiegel” für ein konsequenteres Vorgehen ausgesprochen. Wer sich nicht auf Schutzgründe berufen könne und keine Bleibeperspektive habe, müsse gehen, so der Kanzler.
Faeser hatte den Gesetzentwurf bereits vor zwei Wochen vorgestellt und dann zur Abstimmung an andere Ressorts weitergeleitet. Der Entwurf war demnach zuvor bereits mit Ländern und Kommunen erörtert worden. Sie hatten angesichts wachsender Zahlen an Migranten auf eine Regelung gedrängt. Die Vorlage erweitert nun die Befugnisse von Polizei und Behörden und verschärft die Regelungen zur Abschiebung.
Das sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor:
– Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams wird von 10 auf 28 Tage verlängert. Damit sollen Behörden mehr Zeit zur Vorbereitung der Abschiebung erhalten.
– Um die Identität Betroffener zu klären, können Polizisten die Wohnungen dursuchen.
– Wird ein Betroffener nicht im eigenen Raum angetroffen, kann die Polizei in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume durchsuchen.
– Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote gelten als eigenständiger Grund für Abschiebehaft.
– Abschiebungen sollen nicht mehr angekündigt werden, außer bei Familien mit Kindern unter zwölf Jahren.
– Schleuser, Kriminelle und Mitglieder krimineller Vereinigungen sollen verstärkt abgeschoben werden. Für Schleuser, die zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, gilt eine erleichterte Abschiebung. Bei Mitgliedern krimineller Clans soll die belegte Mitgliedschaft zur Abschiebung ausreichen.
– Zur Entlastung der Ausländerbehörden wird die Aufenthaltsgestattung im Asylverfahren von drei auf sechs Monate verlängert und die Aufenthaltserlaubnis von subsidiär Schutzberechtigten, also Personen deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, denen aber im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, auf drei Jahre. Ferner sind elektronische Aufenthaltstitel von Ausländern mit Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zu einem Daueraufenthalt in der EU vorgesehen.