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Kabinett beschließt einheitliche Pflegeassistenz-Ausbildung

Angesichts des Personalmangels in der Pflege setzt die Bundesregierung auf den verstärkten Einsatz von Pflegehilfen. Die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll künftig einheitlich erfolgen.

In der Pflege herrscht Personalmangel
In der Pflege herrscht Personalmangelepd-bild / Jürgen Blume

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll künftig bundesweit einheitlich geschehen. Das Bundeskabinett billigte in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne), der den Rahmen der 18-monatigen Ausbildung regelt. Bisher gibt es laut Gesetzentwurf 27 verschiedene Assistenz-Ausbildungen in den Bundesländern, die sich in Ausrichtung, Anspruchsniveau, Ausbildungsdauer und -vergütung deutlich unterscheiden.

Assistenzkräfte sollen künftig vermehrt Aufgaben von Pflegefachkräften übernehmen. Damit soll dem Personalmangel in der Pflege begegnet werden. Die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf wird bis 2055 um rund 1,8 auf dann rund 6,8 Millionen steigen, heißt es im Gesetzentwurf. Gebraucht wird daher mehr Personal in der Pflege, was nicht allein durch eine Steigerung der Zahl der Pflegefachpersonen sichergestellt werden könne. Es bedürfe eines „Personalmixes“ aus Fachkräften und Pflegeassistenzen.

Lauterbach: Einstieg in den Pflegeberuf soll erleichtert werden

Bundesgesundheitsminister Lauterbach erklärte, mit der einheitlichen Ausbildung werde der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert. Bundesfamilienministerin Paus bezeichnete die Ausbildung als „strategischen Baustein für die professionelle Pflege“.

Voraussetzung für die Ausbildung zur Pflegeassistenz soll ein Hauptschulabschluss sein. Bei einer positiven Prognose der Pflegeschule können aber auch Personen ohne Schulabschluss die Ausbildung beginnen. Die Ausbildung soll in 18 Monaten in Vollzeit, in Teilzeit in maximal 36 Monaten absolviert werden. Auszubildende mit vorheriger Berufserfahrung können die Ausbildung auf 12 Monate oder weniger verkürzen.

Eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachkraft soll möglich sein

Zudem sollen die Auszubildenden künftig Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben. Bislang gilt das laut Bundesregierung nur für etwa die Hälfte der Personen, die sich zur Pflegeassistenz ausbilden lassen. Pflege brauche gute Ausbildung, gute Bezahlung, mehr Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen, sagte Lauterbach.

Teil der Ausbildung sind den Angaben zufolge Pflichteinsätze in der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie der stationären Akutpflege. Eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachkraft soll möglich sein. Pflegeassistenzen sollen ausgewählte Aufgaben von Fachkräften übernehmen, insbesondere im Bereich der medizinischen Behandlungspflege. Damit sollen Pflegefachkräfte entlastet, effizienter eingesetzt und Wegzeiten gespart werden, heißt es im Gesetzentwurf.

Neben rund 1,7 Millionen Pflegekräften arbeiten nach Angaben der Bundesregierung in Deutschland rund 515.000 Menschen als Pflegehilfskräfte, von denen etwa 343.000 eine Ausbildung zum Pflegehelfer, zur Pflegeassistenz oder in einem anderen Beruf haben. Die Vereinheitlichung der Ausbildung und damit des Berufsbildes soll auch dazu beitragen, dass die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte einfacher wird.