Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Regierungspläne gegen Gewalt an Frauen und Menschenhandel gebilligt. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel setzt die Bundesregierung eine EU-Vorgabe um. Die Gewaltschutzstrategie von Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) fasst 120 Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zusammen. Es soll eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet werden.
Die Istanbul-Konvention gegen häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen ist ein Abkommen des Europarats zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Deutschland hat sich verpflichtet, es umzusetzen, bleibt aber in vielen Bereichen hinter den Vorgaben und Empfehlungen zurück. So gibt es beispielsweise nur ein Drittel der empfohlenen Zahl an Schutzplätzen. Vor kurzem hatte das Kabinett das Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht, mit dem der Bund in die Finanzierung einsteigen will, um das Angebot zu erhöhen.
Paus erklärte in Berlin, in Deutschland würden fast 400 Frauen pro Tag Opfer von Partnerschaftsgewalt. Die Gewaltschutzstrategie werde dazu beitragen, sie besser zu schützen. Besonders wichtig sei es, das Gewalthilfegesetz noch zu verabschieden.
Alle Kabinettsvorhaben stehen derzeit unter dem Vorbehalt, ob der Bundestag sie in seinen letzten beiden Sitzungswochen vor den geplanten Neuwahlen Ende Februar noch beschließt. Es braucht dafür Mehrheiten aus Regierung und Opposition. Seit dem Ampel-Aus Anfang November hat die Regierung aus SPD und Grünen keine Mehrheit mehr. Gesetzesverschärfungen nach der Gewaltschutzstrategie kann erst die nächste Bundesregierung auf den Weg bringen. Ob sie das tun wird, ist ebenfalls offen.
Das gilt auch für die Vorhaben im Aktionsplan gegen Menschenhandel, mit denen der Staat Ausländerinnen und Ausländer besser schützen will – vor sexueller Ausbeutung in der Prostitution bis hin zur Arbeitsausbeutung. Dem Aktionsplan zufolge sollen die Zusammenarbeit der Behörden bei der Verfolgung von Menschenhandel und Tätern intensiviert, die Datenlage verbessert und das Strafrecht an die Vorgaben der EU angepasst werden.