Der Ministerrat ist sich über das neue Ladenschlussgesetz in Bayern einig. Nun muss der Landtag entscheiden, ob es in dieser Form angenommen wird. Bis Ende des Jahres soll die Neuregelung verabschiedet werden.
Bayerns Kabinett hat am Dienstag in München den Entwurf für ein neues Ladenschlussgesetz verabschiedet. Die bewährten Schließzeiten – an Werktagen von 20 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags – sollen beibehalten werden. Ausnahmen bildeten Tankstellen und Verkaufsstellen auf Bahnhöfen. Auch seien bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage erlaubt.
Künftig soll es aber nun möglich sein, bis zu acht werktägliche gemeindeweite verkaufsoffene Nächte und bis zu vier werktägliche individuelle verkaufsoffene Nächte zu veranstalten. Ein Anlass in Form einer besonderen Veranstaltung sei nicht mehr erforderlich. Es genüge, rechtzeitig die jeweilige Gemeinde zu informieren. Für personallos betriebene Kleinsupermärkte sei geplant, dass diese an Sonn- und Feiertagen – ohne Einsatz von Verkaufspersonal – durchgehend geöffnet haben dürfen. Die Verkaufsfläche sei aber auf 150 Quadratmeter beschränkt. Eine zulässige Öffnung an mindestens acht zusammenhängenden Stunden sei erlaubt.