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Kabinett beschließt Entwurf für neues Ladenschlussgesetz

Der Ministerrat ist sich über das neue Ladenschlussgesetz in Bayern einig. Nun muss der Landtag entscheiden, ob es in dieser Form angenommen wird. Bis Ende des Jahres soll die Neuregelung verabschiedet werden.

Bayerns Kabinett hat am Dienstag in München den Entwurf für ein neues Ladenschlussgesetz verabschiedet. Die bewährten Schließzeiten – an Werktagen von 20 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags – sollen beibehalten werden. Ausnahmen bildeten Tankstellen und Verkaufsstellen auf Bahnhöfen. Auch seien bis zu vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage erlaubt.

Künftig soll es aber nun möglich sein, bis zu acht werktägliche gemeindeweite verkaufsoffene Nächte und bis zu vier werktägliche individuelle verkaufsoffene Nächte zu veranstalten. Ein Anlass in Form einer besonderen Veranstaltung sei nicht mehr erforderlich. Es genüge, rechtzeitig die jeweilige Gemeinde zu informieren. Für personallos betriebene Kleinsupermärkte sei geplant, dass diese an Sonn- und Feiertagen – ohne Einsatz von Verkaufspersonal – durchgehend geöffnet haben dürfen. Die Verkaufsfläche sei aber auf 150 Quadratmeter beschränkt. Eine zulässige Öffnung an mindestens acht zusammenhängenden Stunden sei erlaubt.

Lockerungen seien auch für den Sonn- und Feiertagsverkauf in Tourismusorten eingeplant, heißt es. Dort dürften die Gemeinden künftig selbst bestimmen, wo ein Tourismusverkauf zugelassen werde. Zugleich werde das zugelassene Warensortiment als Tourismusbedarf neu gefasst. Der Mitteilung zufolge wurden Vertreter von über 40 Verbänden und Institutionen angehört, um deren Interessen und Anliegen für eine Neufassung des Gesetzes aufzugreifen. Dass die Kommunen stärker eingebunden werden sollen und eine deutliche Entbürokratisierung angestrebt werde, sei begrüßt worden.