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KAB: Digitale Kleinstsupermärkte hebeln Sonntagsschutz aus

Die Katholische Arbeitnehmerbewegung Bayern (KAB) will am Schutz des freien Sonntags festhalten. Das neu aufgelegte Gesetz zum Bayerischen Ladenschluss sei „nur vordergründig zum Schutz der arbeitsfreien Sonn- und Feiertage ausgelegt“, teilte der katholische Sozialverband mit Sitz im oberpfälzischen Waldmünchen mit.

Der KAB-Sprecher in der Allianz für einen freien Sonntag in Bayern, Michael Wagner, wandte sich explizit gegen eine Ausdehnung von Shoppingnächten und die Einrichtung von digitalen Kleinstsupermärkten. Letztere würden als wesentlich für die Versorgung der Bevölkerung in ländlichen Gebieten dargestellt. Nicht nur die erlaubte Größe vom 150 Quadratmetern sei „willkürlich“, sagte Wagner. Die digitalen Shops seien zudem ein „durchsichtiges Instrument, um gerade dann Verkaufserfolge zu erzielen, wenn der Mitbewerber nicht öffnen darf“.

Jede Sonntagsöffnung sei ein „massiver Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Tag zur seelischen Erhebung“, sagte der KAB-Sprecher weiter und forderte, diese aus dem neuen Gesetz zu streichen. Wenn vom „personallosen Betrieb“ der Kleinstsupermärkte gesprochen werde, öffne das Gesetz doch die Pforten für die Erledigung aller anderen Tätigkeiten, wie Reinigung, Bewachung oder Kommissionierung leicht verderblicher Waren, hieß es weiter. (0516/13.02.2025)