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“junge welt” klagt weiter wegen Verfassungsschutz

Die „junge welt“ wehrt sich weiter gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht. Dort wird die Berliner Tageszeitung seit vielen Jahren in der Rubrik Linksextremismus genannt. Eine dagegen gerichtete Klage des Verlages 8. Mai GmbH hatte das Verwaltungsgericht Berlin Mitte Juli abgewiesen. (VG 1 K 437/21) Dagegen werde jetzt die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt, kündigte Chefredakteur Nick Brauns am Freitag in Berlin an.

Brauns nannte das Urteil einen Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit. Er und Geschäftsführer Dietmar Koschmieder sprachen von teils absurden Unterstellungen in der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung. Schon bei Klageeinreichung im Jahr 2021 sei angekündigt worden, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.

Die „junge welt“ wird seit 1998 im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz in der Rubrik Linksextremismus geführt, bis heute 23 Mal. Im jüngsten Bericht 2023 heißt es etwa, die Tageszeitung strebe „die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischem Verständnis an“. Die „junge welt“ sei dabei „das bedeutendste und auflagenstärkste Medium im Linksextremismus“.

Dies wollte das Blatt als rechtswidrig feststellen lassen. Die Zeitung argumentierte mit schweren wirtschaftlichen und redaktionellen Benachteiligungen durch die Nennung.

Die „junge welt“ ging aus dem Zentralorgan der Freien Deutschen Jugend (FDJ) in der DDR hervor. Sitz von Redaktion und Verlag ist in Berlin. Die tägliche Auflage beträgt 21.300 Exemplare.