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Iraker in München wegen IS-Mitgliedschaft angeklagt

Wegen des Verdachts auf Mitgliedschaft in der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) ist in München ein irakischer Staatsbürger angeklagt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen den 40-Jährigen beim Oberlandesgericht erhoben, wie sie am Freitag mitteilte. Der Angeschuldigte befinde sich seit seiner Festnahme im Mai 2024 in Untersuchungshaft.

Die Anklage geht davon aus, dass der Iraker „ständig bereit war, sich am fortdauernden Kampf des IS durch die Begehung von Anschlägen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beteiligen“, hieß es. Dies seien Erkenntnisse der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus, die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelt ist.

Der 40-jährige Sunnit hat laut Generalstaatsanwaltschaft spätestens seit 2014 mit dem IS sympathisiert. Damals hatte dieser in Teilen des Iraks die Macht übernommen. 2016 schloss sich der Angeschuldigte der Terrorvereinigung an und gehörte dort der Generalpolizei in Kirkuk an. Diese unterstützte die Errichtung des „islamischen Gottesstaats“, indem sie Mitglieder der schiitischen Regierung des Irak und des Assad-Regimes in Syrien drangsalierte.

Nachdem der IS die Gebietskontrolle im Irak 2017 verloren hatte, sei der Angeschuldigte weiterhin aus dem Untergrund heraus für die Vereinigung aktiv gewesen und von dieser monatlich bezahlt worden. Aus Angst vor Verfolgung durch irakische Sicherheitskräfte und schiitische Milizen verließ er 2022 den Irak und reiste Anfang 2023 nach Deutschland ein, ohne seine Gesinnung aufzugeben.

Bis zu seiner Festnahme stand er laut Generalstaatsanwaltschaft ständig in Kontakt mit IS-nahen Personen und hielt sich bereit, um sich an dessen Kampf durch Anschläge zu beteiligen. Dafür erhielt er weiterhin Geld, zuletzt im Oktober 2023. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht München. (00/0067/10.01.2025)