Sächsische Beamtinnen und Beamte, die Mitglied einer rechtsextremistischen Partei sind, können laut Innenminister Armin Schuster (CDU) nicht ohne Weiteres vom Dienst freigestellt werden. Für Konsequenzen im Dienstverhältnis müsste zunächst eine rechtsextreme Gesinnung und ein konkretes, manifestiertes Handeln nachweisbar sein, sagte Schuster am Dienstag in Dresden. Momentan seien ihm in Sachsen keine Fälle bekannt, in denen Beamte Mitglied der AfD und aktiv sind.
Die sächsische AfD war am Freitag vom Landesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft worden. Die Partei will dagegen Klage einreichen.
Schuster betonte: „Wir haben keine Offenlegungspflicht von Beamten, in welcher Partei sie sind.“ Es gebe keine Möglichkeit, dass der Arbeitgeber davon komplett Kenntnis erlange, außer, wenn ein Beamter dies öffentlich bekannt gebe. Es sei immer der Einzelfall entscheidend.
Sachsens Innenminister sieht dabei das Gesamtkonzept des Freistaates gegen Rechtsextremismus „auf einem guten Weg“. Es war 2021 aufgelegt worden und umfasst 58 Maßnahmen, vor allem zur Vernetzung staatlicher und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure. Das Konzept steht auf den drei Säulen Demokratie stärken, Beraten und Einschreiten.
Zum Kampf gegen Rechtsextremismus sagte Schuster: „Wir erzielen spürbare Anfangserfolge.“ Als Beispiele nannte er Auflagen und Verbote bei Versammlungen, die Prüfung von Immobiliennutzungen und die Unterbindung von Rechtsrockkonzerten.