Schnell und klar hat der Deutsche Bundestag entschieden: Geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid ist verboten und steht fortan unter Strafe. Das vorrangige Ziel, kommerziellen Sterbehilfeorganisationen wie „Dignitas“ die Grundlage zu entziehen, ist damit erreicht (Seite 4).
Schnell und klar war danach auch die Reaktion der großen Kirchen und ihrer Sozialverbände. Von einer richtigen und guten Entscheidung ist da die Rede und von einem starken Zeichen für den Lebensschutz.
Also alles gut? – Wohl nicht. Juristen zeigen auf, dass Geschäftsmäßigkeit einzig ein fortgesetztes wiederholtes Tun bezeichnet – ungeachtet kommerzieller Interessen. Damit aber trifft das Verbot auch Palliativ- und Hospizärzte. Denn ihre Klientel sind Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Menschen, die oft hochdosierte Schmerzmittel bekommen, um ihr Leiden zu lindern. Mittel, die aber durchaus auch lebensverkürzend wirken.
Auch diese Ärzte vor den Kadi zerren zu können, mag zwar nicht die Intention des Gesetzgebers sein. Buchstäblich aber nimmt die Neuregelung sie potenziell in Mithaft.
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