Der Hessische Fußball-Verband (HFV) und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben am Montag eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um Straftaten auf Fußballplätzen künftig besser juristisch nachgehen zu können. Auf diesen komme es „fast jede Woche“ zu Gewalt und Diskriminierung, sagte Justizminister Christian Heinz (CDU) in Wiesbaden: „Wir sind leider an einem Punkt angekommen, an dem ‘einfache’ Beleidigungen von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern hingenommen werden und scheinbar nichts Besonderes, sondern alltäglich sind.“ Und auch HFV-Präsidentin Silke Sinning und Vizepräsident Axel Poth betonten: „Wir stellen eine deutliche Verschiebung der Grenzen des Anstands fest, der wir entgegenwirken möchten.“
Konkret sollen durch die Vereinbarung insbesondere Vorfälle in den Blick genommen werden, die aufgrund ihrer Schwere in die Zuständigkeit des HFV-Sportgerichts fallen. Dazu gehörten laut Justizministerium vor allem Fälle von Rassismus, Antisemitismus, Diskriminierung und Gewalt gegen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter. Diese Fälle sollen künftig im Rahmen eines abgestimmten Meldeverfahrens durch den HFV an die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt gemeldet werden, die dann nach einer Bewertung des jeweiligen Falls die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft informiert.
Bei den genannten Arten von Straftaten komme es „nach unserer Einschätzung nicht immer zur Einschaltung von Strafverfolgungsbehörden“, sagte Generalstaatsanwalt Torsten Kunze: „Zugleich soll die Kooperation mit dem Hessischen Fußball-Verband Opfern und Betroffenen die Last abnehmen, sich selbst um Strafverfolgung zu bemühen.“
Den Angaben zufolge wurden in der abgelaufenen Saison knapp 600 Fälle von Gewalt oder Diskriminierung bei Fußballspielen in Hessen festgehalten. Häufig sind ehrenamtliche Schiedsrichter betroffen. Die Vereinbarung soll zum 1. Juli in Kraft treten.