Die Zusammenarbeit von Fachkräften unterschiedlicher Disziplinen für die Frühförderung von Kindern mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung soll in Hessen stärker gefördert werden. Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen, die kommunalen Spitzenverbände und die Verbände der Leistungserbringer hätten eine bestehende Landesrahmenvereinbarung zum Jahresbeginn 2025 überarbeitet, teilte der Verband der Ersatzkassen (vdek) am Montag in Frankfurt am Main mit.
In der Vereinbarung sind den Angaben zufolge unter anderem niedrigschwellige Beratungsangebote für Eltern verankert worden, die ein Entwicklungsrisiko ihres Kindes vermuten. Zudem sei die Vergütung der medizinisch-therapeutischen Leistungen überarbeitet worden und die interdisziplinäre Zusammenarbeit werde „gezielt gefördert“.
Die Staatssekretärin im hessischen Sozialministerium, Manuela Strube (SPD), bezeichnet die Vereinbarung als „deutliches Zeichen für Chancengleichheit“. Michael Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, hofft laut Mitteilung, dass mit der Vereinbarung „mehr Inklusion gelingt“ und noch nicht eingeschulte Kinder und ihre Familien gestärkt werden.
Durch „die besondere Hilfe“ unterstütze die Frühförderung von der Geburt bis zum Schuleintritt die Entwicklung eines Kindes ganzheitlich und fördere die Gesamtpersönlichkeit, erklärte Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen stellvertretend für die gesetzlichen Krankenkassen. Mit der neuen Landesrahmenvereinbarung sei die Weiterentwicklung der Qualitätsstandards sichergestellt und „die Arbeit der Frühförderstellen nachhaltig gesichert“.