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Herkunftssprachlicher Unterricht in Deutschland

Auf der Grundlage von Beschlüssen der deutschen Kultusministerkonferenz aus den 1960er Jahren und des Rates der Europäischen Gemeinschaften aus den 1970er Jahren sollten Kinder von Gastarbeitern in Deutschland die Möglichkeit bekommen, Unterricht in ihrer Muttersprache zu erhalten, um sie auf die Rückkehr in das Heimatland ihrer Eltern vorzubereiten. Der Unterricht wurde zunächst nur von den Konsulaten oder Botschaften der jeweiligen Länder organisiert und sollte auch Inhalte über Land und Kultur vermitteln.

Viele Sprachwissenschaftler vertreten heute die These, dass es auch für das Erlernen der deutschen Sprache wichtig ist, die eigene Muttersprache, auch schriftlich, gut zu beherrschen. Außerdem stärke der muttersprachliche Unterricht das Selbstwertgefühl der Kinder.

Die Bundesländer organisieren den muttersprachlichen Unterricht heute unterschiedlich: Während zwölf Länder staatlichen herkunftssprachlichen Unterricht an den Schulen anbieten und damit Einfluss auf die Lehrpläne haben, gibt es in Bayern und Baden-Württemberg aktuell ausschließlich Konsulatsunterricht. Lehrkräfte, Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien sowie die Finanzierung stellen die Konsulate, es gibt keine bundes- oder landesrechtlichen Vorgaben. Kritiker bemängeln, dass im Konsulatsunterricht auch politisch Einfluss auf die Kinder genommen werden könne. In sieben Bundesländern wird sowohl staatlicher als auch konsularischer herkunftssprachlicher Unterricht angeboten. In Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es keine der beiden Möglichkeiten.

Bayern hatte den herkunftssprachlichen Unterricht als staatliches Angebot nach einem Landtagsbeschluss von 2004 zum Schuljahr 2009/2010 abgeschafft. Die Mittel dafür wurden seitdem nach Landtagsangaben für eine verstärkte Deutschförderung verwendet. (0575/17.02.2025)