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Halbherzig

Was dieses Amt, das die EU-Kommission im Mai vergangenen Jahres installiert hat, tatsächlich bewirkt, ist nicht absehbar. Jan Figel jedenfalls, der erste Sonderbeauftragte der Europäischen Union für Fragen der Religionsfreiheit außerhalb der EU, zeigt sich vergleichsweise zurückhaltend im Blick auf konkrete Einsatz- und Einflussmöglichkeiten seiner Person. Aufmerksam machen, Unrecht benennen, Solidarität zeigen – das scheint in der Tat wenig angesichts der schweren Lage religiöser Minderheiten in vielen Ländern. Vor allem angesichts der Lage der Christen im Nahen Osten.

Dennoch macht die Einrichtung dieses Amtes auf europäischer Ebene immerhin deutlich, dass Brüssel erkannt hat: Glaubens- und Gewissensfreiheit sind elementare Menschenrechte, die weltweit eingefordert werden müssen.
Schwer nachvollziehbar ist dabei allerdings die halbherzige Entscheidung, das Amt auf zunächst ein Jahr zu begrenzen. In einem Jahr lässt sich kaum etwas bewegen. Darum bleibt zu hoffen, dass das nicht  das letzte Wort bleibt.