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Härtefallkommission besteht seit 20 Jahren

In Sachsen-Anhalt hat die Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber in den vergangenen 20 Jahren insgesamt 463 Menschen einen weiteren Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Darunter waren 216 Kinder und Jugendliche, wie Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) am Mittwoch in Magdeburg sagte.

Wie die Vorsitzende der Härtefallkommission, Monika Schwenke, erläuterte, wurden insgesamt 377 Anträge für 1.022 Menschen an die Kommission gestellt. In 53 Fällen sei der Antrag abgelehnt worden, in weiteren 134 Fällen wurde er zurückgenommen. Bis auf eine Ausnahme im Jahr 2005 sei der jeweilige Innenminister oder die Innenministerin dem Votum der Kommission gefolgt, hieß es.

Die Kommission wurde den Angaben zufolge im Jahr 2005 nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes gegründet. Sie hat acht Mitglieder und eine gleiche Zahl an Stellvertretern. Diese werden von der Innenministerin berufen und verfügen über Kenntnisse im Aufenthalts- und Asylrecht oder Erfahrungen in der Flüchtlingsberatung.

Stellt die Kommission mindestens mit Zweidrittelmehrheit fest, dass trotz Ausreisepflicht dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die bei betroffenen Personen einen weiteren Aufenthalt rechtfertigen, kann die Innenministerin eine Aufenthaltserlaubnis anordnen.

Solche Gründe können laut Innenministerium etwa eine fortgeschrittene Integration oder gesundheitliche Umstände sein. Wer hingegen straffällig geworden ist oder bewusst getäuscht hat, ist in der Regel vom Härtefallverfahren ausgeschlossen.