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Härtefallfonds für SED-Opfer

Das Land Berlin hat erneut einen Härtefallfonds für anerkannte politisch Verfolgte der SED-Diktatur in besonderen Notlagen aufgelegt. Insgesamt stünden 2024 dafür 100.000 Euro zur Verfügung, teilte der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur am Freitag mit. Die Anträge könnten in der Behörde gestellt werden. Über die Vergabe der Hilfen entscheide der Berliner Aufarbeitungsbeauftragte unter Mitwirkung eines Beirats.

Der Fonds richte sich an Menschen mit derzeitigem Wohnsitz in Berlin, die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert wurden und sich aktuell in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden. Voraussetzung sei, dass keine sonstigen staatlichen Unterstützungssysteme greifen, hieß es.

Hilfen könnten zum Beispiel für medizinische Maßnahmen, für die Schaffung und den Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten oder für Kommunikationsmittel gewährt werden, hieß es. Ebenfalls unterstützt werde die Anschaffung von technischen Alltagshilfen, die Verbesserung der Mobilität oder Aus- und Fortbildungen. Laufende Kosten könnten aus dem Härtefallfonds nicht übernommen werden. Auch Bargeldauszahlungen seien nicht möglich.

Nach Worten des Berliner Aufarbeitungsbeauftragten Frank Ebert sind die Menschen, die in der DDR politisch verfolgt und inhaftiert wurden, heute häufig Erwerbsminderungsrentner oder Empfänger von Grundsicherung. „Mit dem Härtefallfonds setzen wir ein politisches Zeichen, dass wir diese Menschen und das ihnen angetane Unrecht nicht vergessen“, sagte Ebert.