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Gruppenantrag zur Entkriminalisierung von Abtreibungen

Bundestagsabgeordnete aus unterschiedlichen Fraktionen können gemeinsam einen Antrag oder einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen. Voraussetzung ist, dass die Gruppe mindestens fünf Prozent der Abgeordneten umfasst. Aktuell sind das 37 von 733 Parlamentariern. Der Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Abtreibungen ist ein solcher Gruppenantrag.

Er wurde von Parlamentarierinnen aus den Fraktionen der SPD, der Grünen und aus der Gruppe der Linken initiiert. Inzwischen wird er von mehr als 320 Abgeordneten unterstützt, darunter auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Falls die Beratungen vor den geplanten Neuwahlen am 23. Februar zum Abschluss kommen, werden die Abgeordneten, anders als üblich, voraussichtlich allein nach ihrer Überzeugung abstimmen.

Es sind in aller Regel ethische Fragen, die im Bundestag über Fraktionsgrenzen hinweg in freien Abstimmungen entschieden werden. Normalerweise stimmen die Mitglieder einer Fraktion in der Regierungskoalition oder in der Opposition einheitlich ab. Das wird Fraktionsdisziplin genannte. Gesetzentwürfe werden von den Fraktionen oder der Bundesregierung ins Parlament eingebracht. Auch der Bundesrat hat das Recht dazu.