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Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung bei Radio Dreyeckland

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat gemeinsam mit dem Redakteur Fabian Kienert von Radio Dreyeckland Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung der Privatwohnung Kienerts und die Beschlagnahme von Datenträgern eingereicht. Die Durchsuchungsbeschlüsse seien von Anfang an rechtswidrig und ein „offener Angriff“ auf die Pressefreiheit gewesen, erklärte David Werdermann, Jurist und Verfahrenskoordinator der in Berlin ansässigen GFF, am Freitag in einer Mitteilung.

Die Presse müsse kritisch über Medienverbote berichten dürfen, wozu auch die Verlinkung von relevanten Seiten gehöre, erklärte Werdermann weiter. Der Radiosender hatte im Januar in einem Artikel die Archivseite der 2017 verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia verlinkt. Darin sah die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine strafbare Unterstützung einer verbotenen Vereinigung und ließ die Redaktionsräume sowie Mitarbeiterwohnungen wie die von Kienert durchsuchen.

Das Landgericht Karlsruhe hatte einer Beschwerde gegen diese Maßnahmen recht gegeben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte jedoch die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung.

Die Durchsuchung bei dem Freiburger Radiosender Dreyckland, der 1998 gegründet wurde und als ältestes Freies Radio in Deutschland gilt, hatten auch der Deutsche Journalistenverband und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union Baden-Württemberg kritisiert. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte ist nach eigenen Angaben eine spendenfinanzierte Organisation, die das Ziel hat, Grund- und Menschenrechte mit juristischen Mitteln zu verteidigen.