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Gute Nachricht: Bundestag beschließt Gewalthilfegesetz

Das Jahr ist noch jung und schon gibt es wieder viel zu viele schlechte Nachrichten. Deswegen machen wir jeden Tag Platz für eine gute Nachricht. Heute: Der Schutz für gewaltbetroffenen Frauen.

Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, sollen ein Recht auf Hilfsangebote erhalten
Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, sollen ein Recht auf Hilfsangebote erhaltenImago / Steinach / Canva

Vergangene Woche hat der Bundestag den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz beschlossen. Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben, wie es vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heißt. Damit schaffe das Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem. Das Bundesfamilienministerium habe den Gesetzesentwurf in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.

Frauen verlässlich vor Gewalt schützen

Herzstück des Entwurfs sei ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt den Angaben zufolge am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.

Mehr Infos gibt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend