Mehrere Kläger aus dem Gaza-Streifen sind mit dem Versuch gescheitert, der Bundesregierung mögliche Waffenlieferungen nach Israel zu untersagen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, wie das OVG in Berlin mitteilte.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Klage in Verbindung mit einem Eilantrag im Juni zurückgewiesen. Der auf vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz gerichtete Antrag sei unzulässig, da sich nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit absehen lasse, welche Entscheidungen die Bundesregierung künftig treffen müsse, hieß es. Überdies sei nicht vorhersehbar, unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen diese ergingen. Es lasse sich ferner nicht prognostizieren, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland erteilen werde.
Die Kläger hätten nicht glaubhaft gemacht, dass überhaupt Entscheidungen über Waffenexporte konkret anstehen und die Bundesregierung bei künftigen Waffenexporten nach Israel den einzuhaltenden rechtlichen Rahmen nicht achten werde. Die Anträge seien auf vorbeugenden Rechtsschutz gerichtet. Dies sei unzulässig, solange sich nicht absehen lasse, welche Entscheidungen der Bundesregierung künftig bevorstünden und unter welchen Voraussetzungen sie ergingen. Dies gelte selbst dann, wenn eine Verletzung höchster Rechtsgüter wie Leib und Leben geltend gemacht werde, so die Begründung.