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Gericht verbietet Anpassungsklausel zu Riesterrente

Eine Anpassungsklausel in einem Vertrag zur Riesterrente, in der die Kürzung der Rente ermöglicht wird, ist unwirksam. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil erklärt, die Anpassung benachteilige den Verbraucher unangemessen. Denn es gebe zwar ein vertragliches Recht, die Rente bei schlechterer Kapitalrendite zu senken, aber keine Pflicht, sie bei besserer Rendite wieder zu erhöhen. (Az. 2 U 143/23)

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in der Form einer Verbandsklage. Die beanstandete Klausel kam zwischen Juni und November 2006 in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz-Lebensversicherung zum Einsatz. Im verhandelten Fall wurde der Rentenfaktor unter Berufung auf die Klausel von ursprünglich 38,74 Euro pro 10.000 Euro Policenwert (bei einem Rechnungszins von 2,75 Prozent) in zwei Schritten auf 30,84 Euro (bei 1,25 Prozent Rechnungszins) herabgesetzt.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, das Oberlandesgericht gab der Berufung der Verbraucherschützer nun jedoch statt. Die einseitige Ausgestaltung zugunsten des Versicherers und das Fehlen von Reaktionsmöglichkeiten für die Kunden bei Rentenkürzungen seien nicht hinnehmbar. Die Versicherung hätte zudem dem Verbraucher vertraglich die Möglichkeit einräumen müssen, auf die vorgenommene Rentenkürzung durch Einzahlung höherer Prämien zu reagieren, so das Oberlandesgericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Fall kann noch vor den Bundesgerichtshof gehen. (0233/30.01.2025)